
Bei einer Graugans auf dem Bielersee wurde die Vogelgrippe nachgewiesen.
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Es war nur eine Frage der Zeit, bis in diesem Herbst in der Schweiz ein erster Fall von Vogelgrippe entdeckt wird. Am 4. November 2025 wurde bei einer Graugans in Vinelz am Bielersee das Virus nachgewiesen.
Beobachtungsgebiete
Aufgrund dieses Falls hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Beobachtungsgebiete eingerichtet. Diese umfassen aktuell in einem drei Kilometer breiten Streifen die Ufer von Bielersee (einschliesslich Zihlkanal), Murtensee und Neuenburgersee (einschliesslich Broye-Kanal).
In diesen Gebieten gelten gemäss BLV besondere Schutz- und Hygienemassnahmen für Geflügelhaltungen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden.
Biosicherheitsmassnahmen
Geflügelhaltende mit 50 oder mehr Tieren müssen insbesondere sicherstellen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu Wildvögeln haben und die in der Verordnung festgelegten Biosicherheitsmassnahmen umsetzen. Dazu gehören etwa die getrennte Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen und Laufvögeln sowie Zugangsbeschränkungen und Hygienemassnahmen bei Stallarbeiten.
Geflügelhaltende müssen bei Verdacht unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Symptome einer Infektion sind unter anderem Hinweise auf Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, ein deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünne oder fehlende Eischalen sowie eine erhöhte Sterblichkeit. Die Tiere wirken oft apathisch oder lethargisch. Bei Wasservögeln können die Symptome unauffällig bleiben.
Konsum von Eiern und Fleisch unbedenklich
Die dringliche Verordnung tritt am 6. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026. «Eine konsequente Biosicherheit bleibt im ganzen Land der wirksamste Schutz gegen die Vogelgrippe», hält das BLV fest.
Die Bevölkerung soll tote und kranke Wildvögel nicht berühren und Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst melden. Der Verzehr von Geflügelprodukten sei unbedenklich, schreibt das BLV. Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen sei bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet worden.
Ansteckung über Atemwege
Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren hochpathogene entstehen, wie das BLV schreibt.
Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.