
Suisseporcs-Präsident Andreas Bernhard aus Alchenstorf BE.
Stephanie Bürgy
Andreas Bernhard, Präsident der Suisseporcs und Suisag-Verwaltungsrat, sagt: «Ich habe Mühe, dass gewisse Kreise den verbandsdemokratischen Entscheid der Delegierten und die einstimmigen Beschlüsse unseres Zentralvorstands nicht respektieren wollen. Meinrad Pfister, Jürg Niklaus und Jakob Huber durften an der Delegiertenversammlung sprechen. Trotzdem konnten wir die Delegierten überzeugen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.
Der Antrag Pfister wurde mit rund 85 % Nein abgelehnt.» Bernhard gibt noch einmal zu bedenken, dass das Vertragswerk das Ziel habe, die EGZH in die Suisag einzubinden. Die EGZH gebe es in Zukunft nicht mehr. «Sie werden den Namen ändern und als Verein das Bindeglied zwischen dem bayerischen Staat und Suisag sein.»
Es gibt Präzisierungen
Das Gutachten von Jakob Huber beziehe sich auf die erste Version des Aktionärsbindungsvertrags zwischen der Suisseporcs und der EGZH, die inzwischen präzisiert wurde. Wie an der DV in Aussicht gestellt, seien gewünschte Präzisierungen im Willen des Zentralvorstandes, also der schweizerischen Schweineproduzenten, vorgenommen worden. Wie lauten diese?
Bernhard: «Die Präzisierungen betreffen beispielsweise die Treuepflicht, die Informationspflichten und Informationsrechte, die Vertragskündigung und dass die Suisseporcs als Mehrheitsaktionärin die gleichen Vetorechte im Verwaltungsrat hat wie die EGZH als Minderheitsaktionärin.»
Auf die Frage, wer die Anwälte ausgewählt habe, die den Vertragsentwurf ausarbeiteten und nach dem Huber-Gutachten eine Prüfung machten, sagt Bernhard, diese hätten Suisseporcs und Suisag gemeinsam ausgewählt. Und warum haben die Delegierten an der DV den Aktionärsbindungsvertrag nicht vorgelegt erhalten? Darauf antwortet Bernhard, es liege gemäss Statuten und Organisationsreglement in der Kompetenz des Zentralvorstandes, es sei nie vorgesehen gewesen, das komplizierte Vertragswerk den 120 Delegierten vorzulegen.
«Das verstehen wir auch nicht»
Und warum bekamen die Delegierten nicht das kurze und gut verständliche Gutachten von Jakob Huber vorgelegt? «Im Faktencheck, der im Vorfeld der DV an die Delegierten versendet wurde, wurde auf alle Kritikpunkte von Huber eingegangen. Die kritisierten Punkte wurden ernst genommen, und es wurde dargelegt, welche Überlegungen dahinterstanden», so Bernhard. Auf den Einwand, dass ein «Faktencheck» ein unangemessener Begriff sei, wenn mehrere Rechtsanwälte zu unterschiedlichen Interpretationen desselben Vertrags kommen, ging Bernhard nicht ein.
Aufgrund der Aussagen gegenüber den Delegierten habe man die Anwälte Huber und Niklaus nach der Versammlung beauftragt, den ABV anzuschauen und zu kommentieren. Das hätten sie abgelehnt. «Das verstehen wir auch nicht. Offenbar wollten sie sich der juristischen Diskussion nicht stellen», so Bernhard dazu.
Zum Vorwurf, wie ihn dem Vernehmen nach auch Huber in seinem Gutachten äussert, dass mit diesem ABV die Interessen der Suisag künftig Vorrang hätten gegenüber den Interessen der Suis seporcs, sagt Bernhard: «Das stimmt nicht. Nach wie vor hat die Suisseporcs die Aktienmehrheit und die Mehrheit im Verwaltungsrat, dazu werden alle VR-Mitglieder von der Suisseporcs gewählt.»
«Eine tendenziöse Sicht»
Zur kolportierten Einschätzung Hubers, wonach die Suis seporcs mit diesem Vertrag auf Vermögen in x-facher Millionenhöhe verzichte, sagt Bernhard: «Das ist eine tendenziöse Einschätzung aufgrund theoretisch errechneter Unternehmenswerte. Die Suisag ist ein bäuerliches Unternehmen. Ihr Wert ergibt sich aus den Leistungen zugunsten der Produzenten. Wir wollen die Suisag sicher nicht verkaufen!» Zudem seien beide Hauptaktionäre nach Ablauf des Vertrags von allen Rechten und Pflichten befreit. Es könne kein Schaden entstehen.
Zu den Informationen des «Schweizer Bauer», wonach der Präsident und Geschäftsführer Stefan Müller im Zentralvorstand mit dem Rücktritt im Falle eines Neins zum ABV gedroht hätte, sagen die beiden: «Das ist falsch.» Interessierten Suisseporcs-Mitgliedern bietet Bernhard an, dass sie den ABV auf der Suisseporcs-Geschäftsstelle einsehen können.