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St. Gallen: Ärger um den Stacheldraht
Bestehende Stacheldrahtzäune sind nur noch im Sömmerungsgebiet erlaubt. Doch laut dem Präsidenten des Verbands Revierjagd St. Gallen, Peter Weigelt, kommen die Bauern der Räumungsvorschrift nur ungenügend nach.
Im Kanton St. Gallen ist die Übergangsfrist für den Abbau von Stacheldrahtzaun ausserhalb des Sömmerungsgebiets Ende September abgelaufen.
Monika Gerlach
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