Standesinitiative wegen Biberschäden

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die Regierung beauftragt, eine Standesinitiative einzureichen: Bund und Kantone sollen verpflichtet werden, Entschädigungszahlungen für Biberschäden an Infrastrukturen auszurichten.

Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die Regierung beauftragt, eine Standesinitiative einzureichen: Bund und Kantone sollen verpflichtet werden, Entschädigungszahlungen für Biberschäden an Infrastrukturen auszurichten.

Die Thurgauer Regierung hatte sich gegen die Standesinitiative ausgesprochen. Der Kanton gelte als «Biberparadies», weil hier rund 500 Biber lebten. Schäden an Wald und landwirtschaftlichen Kulturen würden aber bereits entschädigt. Zudem habe der Nationalrat erst im Juni 2014 eine Motion ähnlichen Inhalts wie die Standesinitiative abgelehnt.

Die Motionäre argumentierten, es könne nicht sein, dass Landeigentümer Schäden bezahlen müssten, die ein Wildtier verursache, gegen das man nichts unternehmen könne, weil es geschützt sei. In der Standesinitiative wird gefordert, dass die Behebung von Schäden an Infrastrukturen wie Strassen, Kanalböschungen, an Entwässerungen oder Verbauungen von Bund und Kanton finanziert werden sollen.

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