Die geburtenstarken Jahrgänge gehen langsam in Pension, wodurch das Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Rentnern aus der Balance gerät. Nationalrätin Therese Schläpfer (SVP) macht in einer Mitteilung deutlich: Um das wichtigste Sozialwerk der Schweiz am Leben zu erhalten, braucht es deshalb eine Modernisierung – und ein Ja am 25. September.
Weiter schreibt sie, dass es höchste Zeit sei, die Vorteile für die Frauen bei der Revision AHV-21 darzulegen, über welche am 25. September abgestimmt wird. «Wir Frauen werden in der AHV in verschiedenen Bereichen bevorzugt behandelt. Frauen zahlen nur etwa einen Drittel ein, während Männer zwei Drittel beisteuern. Bezogen werden aber 55% der Rentengeldern von Frauen und 45% von Männern. 2020 wurden 24 Mia. Franken an Frauen und 19 Mia. an Männer ausbezahlt. Dies, weil mehr Männer Hochlohnempfänger sind als Frauen. Sie bezahlen auch auf sehr hohen Löhnen AHV-Beiträge, erhalten aber nur die Maximalrente von Fr. 2390», so Schläpfer.
Gleiches Rentenalter sei fair
Im Weiteren sei die Lebenserwartung der Frauen um über drei Jahre höher als jene der Männer. Somit bezögen Frauen insgesamt über vier Jahre länger Rente als Männer. Eine Angleichung des Rentenalters an jenes der Männer sei fair.
Sie erklärt: Das Rentenalter wird bei der Annahme der Revision schrittweise, d.h. pro Jahrgang um drei Monate, erhöht werden. Dabei erhalten die betroffenen Jahrgänge 1961 bis 1969 Ausgleichszahlungen – und dies wohlverstanden ein Leben lang. Die Auszahlungen richten sich nach der Höhe der Rente. Je tiefer die Rente, desto höher die Ausgleichzahlung.
Auf die Teilzeit-Erwerbstätigen und jene im Tieflohnsegment würde also besonders geachtet, so Schläpfer. Ein weiterer Vorteil wird den Frauen der Übergangsgenerationen bei früherem Rentenbezug gewährt, indem ihre Renten weniger gekürzt werden. Nun habe die Teilzeitarbeit der Frauen meistens den Grund in der Kinderbetreuung. Diese wertvolle Arbeit daheim bei den Kindern wird durch Betreuungsgutschriften honoriert. So würden die Rentenlücken der Frauen schon heute geschmälert.
Vorteil für die Frauen
Schläpfer ist der Meinung, dass die Angleichung des Frauenrentenalters als Vorteil angesehen werden muss. Dadurch könne die eigene AHV-Rente erhöht werden. Zusätzlich ergebe sich die Möglichkeit, ein Jahr länger Beiträge in die Pensionskasse einzuzahlen, was ebenfalls zu einer höheren Rente beiträgt. Es fände also kein Verlust statt, wie von linker Seite behauptet wird.
«Wir Frauen bekommen die Chance und das Recht, unsere Altersguthaben auch in der Pensionskasse zu erhöhen, anstatt einer Zwangspensionierung ausgesetzt zu sein», schreibt Schläpfer in ihrem Editorial. Sie verdeutlicht weiter, dass die Revision für Männer und Frauen einen flexiblen Rentenbezug ab 63 bis 70 biete. Ausserdem bestehe die Möglichkeit eines Teilrentenvorbezugs und eines Teilrentenaufschubes.
Niedrige Renten auch wegen persönlichen Konti
Die AHV-21-Diskussion dürften nicht mit jener des BVG (Pensionskasse) vermischt werden. Tiefere Renteneinkommen der Frauen beruhten mehrheitlich auf den persönlichen Konti der beruflichen Vorsorge. Die Erhöhung des normalen Mehrwertsteuersatzes um 0,4 % bzw. jenes für Lebensmittel um 0,1 % sei ein Kompromiss der bürgerlichen Parteien. Um das wichtigste Sozialwerk der Schweiz – auch für unsere junge Generation – am Leben zu erhalten, brauche es am 25. September dringend ein doppeltes Ja zur AHV-21 Reform.
