TG: Strengere Weisungen für Streptomycin-Einsatz

Die Thurgauer Regierung hat neue Weisungen zum Einsatz des Pflanzenschutzmittels Streptomycin gegen den Feuerbrand verabschiedet. Strenge Vorschriften sollen verhindern, dass mit dem Antibiotikum verunreinigter Honig in den Verkehr kommt.

Die Thurgauer Regierung hat neue Weisungen zum Einsatz des Pflanzenschutzmittels Streptomycin gegen den Feuerbrand verabschiedet. Strenge Vorschriften sollen verhindern, dass mit dem Antibiotikum verunreinigter Honig in den Verkehr kommt.

Neu dürfen die Bauern ihre Obstplantagen nur noch einmal pro Jahr mit Streptomycin spritzen, wie es in einer Mitteilung des Kantons vom Donnerstag heisst. Bisher waren zwei Behandlungen erlaubt.

Das umstrittene Antibiotikum muss ausserhalb des Bienenflugs, vorzugsweise am Abend gespritzt werden. Bienenhalter sind verpflichtet, die Standorte ihrer Bienen dem Landwirtschaftsamt zu melden. Befinden sie sich im Umkreis eines Kilometers zu einer behandelten Obstanlage, wird der Honig untersucht.

Honig, der mehr als 0,01 Milligramm Streptomycin pro Kilogramm enthält, muss abgeliefert werden. In den vergangenen Jahren wurden im Thurgau jeweils mehrere Tonnen verunreinigter Honig den Imkern abgekauft und vernichtet. 2013 konnte wegen des ungewöhnlich kühlen Frühlings auf Streptomycin verzichtet werden.

Als Alternative zu Streptomycin hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) neu das Pflanzenschutzmittel LMA (Kaliumaluminiumsulfat) zugelassen, das in Deutschland bereits eingesetzt wird. LMA darf in der Schweiz, befristet bis Ende September, bei Bedarf dreimal angewendet werden.

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