Betreuungspflicht an Ausstellungen

Der Bundesrat hat verschiedene Anpassungen in Verordnungen im Veterinärbereich beschlossen. Wer Veranstaltungen wie etwa Ausstellungen organisiert, muss neu dafür sorgen, dass die Tiere von fachkundigen Personen betreut werden

Der Bundesrat hat verschiedene Anpassungen in Verordnungen im Veterinärbereich beschlossen. Wer Veranstaltungen wie etwa Ausstellungen organisiert, muss neu dafür sorgen, dass die Tiere von fachkundigen Personen betreut werden

Die Verantwortung für das Wohlergehen der Tiere liegt aber weiterhin bei ihren  Haltern. Tiere, die bei einer Veranstaltung Stressreaktionen zeigen, müssen aus den Veranstaltungsräumen entfernt und schonend untergebracht werden.

Ab 1. März ist es zudem verboten, Streichelgehege mit Kaninchen, Kleinnagern oder Küken im Rahmen von Veranstaltungen einzurichten. Von diesem Verbot sind permanent eingerichtete Streichelgehege auf landwirtschaftlichen Betrieben nicht betroffen.

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