Geld nur gegen Bericht

Bei Milchviehausstellungen in der Schweiz muss das Ausstellungsreglement für das Bereitstellen und für die Auffuhr von Tieren eingehalten werden.

Bei Milchviehausstellungen in der Schweiz muss das Ausstellungsreglement für das Bereitstellen und für die Auffuhr von Tieren eingehalten werden.

Das verbindliche Reglement der Arbeitsgemeinschaft Schweizerischer Rinderzüchter (ASR) hält auch fest, dass bei jeder Ausstellung eine Kontrollkommission bestimmt wird, die sich verpflichtet, während der Ausstellung Kontrollen an den Tieren durchzuführen und bei einem Verstoss  Sanktionen auszusprechen. 

Die Kontrollkommission muss einen Bericht zum Ablauf der Kontrollen erstellen und ihn mit einer Kopie des Behandlungsjournals bis zehn Tage nach der Ausstellung an das Sekretariat der ASR schicken. Nun hat das Komitee der ASR laut den «Holstein-News» festgestellt, dass die Berichte und die Journale nicht systematisch bei der ASR eintreffen. Folglich hat das Komitee eine Richtlinie verabschiedet, wonach nur denjenigen Ausstellungen der ausgehandelte  Sponsoringbeitrag überwiesen wird, die auf der Liste der  Kontrollberichte stehen. 

Das Wetter heute in

Lesershop

Hier gehts zum Lesershop

Umfrage

Mögt Ihr die Hitze?

18.9 % Ja, über 30 Grad ist super
16.2 % Ja, aber nur wenige Tage
64.9 % Nein, ich mag die Hitze nicht

Teilnehmer insgesamt 111

Zur aktuellen Umfrage

Bekanntschaften

Suchen Sie Kollegen und Kolleginnen für Freizeit und Hobbies? Oder eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner?