Bei Kontrollen an Viehausstellungen wurden 2014 kaum überladene Euter festgestellt. Dieses Fazit zieht das BLV.
Überladene Euter wegen zu langer Zwischenmelkzeiten sorgten an Viehschauen in den letzten Jahren immer wieder für Diskussionen unter den Züchtern. Gemäss Tierschutzverordnung sind sie verboten, ebenso mechanische, physikalische oder elektrische Eingriffe am Euter, welche dessen natürliche Form verändern.
Für die Kontrollen sind die Kantone zuständig. Ihre Bilanz für 2014 falle gut aus, sagt Nathalie Rochat vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): «Die Kantone haben letztes Jahr kaum Anzeichen von Unwohlsein während Viehschauen festgestellt.» Falls diesbezüglich Zweifel bestanden hätten, seien Sofortmassnahmen getroffen worden, so Rochat.
«Der Augenschein an den grossen Viehausstellungen zeigt, dass die Verhältnisse im Allgemeinen tierschutzkonform sind und in diesem Sinne nicht akuter Handlungsbedarf besteht», fährt Rochat fort. «Das Thema bleibt aktuell, Forschungsarbeiten laufen. Im Moment sehen wir aber keinen Handlungsbedarf.»