Bei Hitze eine Dusche für Yaks

Nach der langen Regenperiode werden laut Bio Inspecta die Vorgaben der Tierschutzverordnung für Hitzetage aktuell. Grossmehrheitlich sei die Tierhaltung auf den Biobetrieben vorbildlich an die veränderte Ausgangslage angepasst, schreibt die Kontrollstelle. 

Die Kontrollgänge der letzten Wochen hätten aber gezeigt, dass da und dort noch Wissenslücken geschlossen werden sollten. Teilweise hätten diese zu Mängeln geführt. Die auf bioaktuell.ch aufgeführten Beispiele: Wasserbüffel und Yaks müssen ab Temperaturen über 25 Grad jederzeit Zugang zu Schatten und Wasser haben. Zur Abkühlung muss den Tieren ein Bad, eine Suhle oder eine Dusche angeboten werden.

Frisch geschorene Schafe können einen Sonnenbrand erleiden. Diese Bedrohung muss durch einen Schattenplatz eliminiert werden. Der Platz muss gleichzeitig allen Tieren Schutz bieten. Und Schweine können als Folge fehlender Schweissdrüsen ihre Körpertemperatur nicht durch Schwitzen regulieren. Deshalb fordert Bio Suisse für die Schweine in Stallhaltung ab 25 Grad Aussentemperatur eine Abkühlungsmöglichkeit sowie Schattenplätze im Aussenbereich. 

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