Das geplante britische Exportverbot für Lebendtiere rückt ein Stück näher. Landwirtschaftsminister George Eustice hat soeben mehrere Gesetzentwürfe zu schärferen Vorgaben im Tierschutz vorgelegt, die unter anderem auch die Beendigung des Exports lebender Schlacht- und Masttiere vorsehen.
Bereits im Mai hatte die Regierung angekündigt, sich nach dem EU-Austritt als „globaler Verfechter des Tierschutzes“ positionieren zu wollen. Man wolle auf weltweit führende Standards aufbauen, Tiere „gesetzlich als fühlende Wesen“ anerkennen und eine Reihe neuer Tierschutzmassnahmen verpflichtend umsetzen.
Eustice bekräftigte bei der Vorlage des Gesetzentwurfs, dass Grossbritannien als unabhängige Nation ausserhalb der EU nun in der Lage sei, beim Tierschutz weiter zu gehen als je zuvor, indem der Export lebender Schlacht- und Masttiere untersagt werde.
Seitens des britischen Bauernverbandes (NFU) wurde der Gesetzentwurf begrüßt. Vizepräsident Stuart Roberts forderte aber zugleich die Regierung auf, sorgfältig zu prüfen, wie die Anforderungen zum Lebendviehexport, die im Vereinigten Königreich festgelegt würden, ausgeglichen werden sollen, wenn neue Handelsabkommen abgeschlossen würden.
So bezeichnete er es als „besorgniserregend“, dass die Regierung Handelsverhandlungen mit Ländern führe, die eine grosse Anzahl von Tieren zur Mast und Schlachtung exportiere. Es sei „zwingend notwendig“, bestimmte Standards für britische Landwirte zu setzen und sicherzustellen, dass diese Standards nicht durch Importe unterboten würden. „Wenn wir in diesem Bereich weltweit führend sein wollen, müssen sich unsere Handelspartner an dieselben Standards halten“, stellte der NFU-Vizepräsident klar.
