
Cyril Nietlispach
Die meisten Kantone haben Ausnahmen für Betriebe, die am Programm zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion teilnehmen, erlassen. Wiesen- und Weidefutter darf durch andere Grundfuttermittel wie Mais ersetzt werden.
Keine Ausnahmen gibt es aber beim Sojafütterungsverbot von Mutterkuh Schweiz. Wie die Dachorganisation der Mutterkuhhalter schreibt, dürfen Sojaprodukte wie Sojaschrot oder Sojaschalen trotz der Notsituation in der Mutterkuhhaltung nicht verfüttert werden. Sie bleiben in der Produktion von Natura-Beef, Natura-Veal und Naturafarm-Weiderind verboten. Man beobachte die Situation, aber eine Lockerung des Verbots sei nicht vorgesehen, schreibt Mutterkuh Schweiz.