In vielen Landkreisen in Deutschland ist die Aufstallungspflicht für Geflügel wegen rückläufiger Geflügelpestnachweise aufgehoben worden. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte bereits Ende April das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen von hoch auf mässig zurückgestuft.
Für die vergangene Woche wurde im Tierseucheninformationssystem des FLI nur noch ein amtlicher Virusnachweis bei Nutzgeflügel gemeldet, und zwar in einer Baden-Württembergischen Hobbyhaltung mit rund 200 Tieren in Kehl-Kittersburg. Noch keine Entwarnung will allerdings der Vorsitzende des Tierseuchenausschusses im Landvolk Niedersachsen, Georg Meiners, geben.
„Geflügelhalter, auch die aus dem Nebenerwerb und Hobbybereich, müssen die strikten Schutzmaßnahmen unbedingt weiter einhalten“, mahnt der Experte. Das Virus dürfe nicht weiter verschleppt werden, und Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln müssten vermieden und Biosicherheitsmassnahmen eingehalten werden.
Meiners verwies darauf, dass vor allem der Nordwesten und Westen Niedersachsens wieder von neuen Geflügelpestausbrüchen betroffen gewesen sei, darunter in der ersten Maiwoche drei Putenbestände im Emsland. Insgesamt sind ihm zufolge allein im April mehr als 50 Ausbrüche der Geflügelpest bei Wildvögeln in 16 niedersächsischen Kommunen registriert worden.
Das kalte Frühjahr kann nach Einschätzung von Meiners dazu beitragen, dass die Geflügelpestwelle nur langsam abebbt. Laut FLI ist der Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel nach wie vor noch nicht ganz abgeschlossen, obwohl sich grosse Wasservogelansammlungen aufgelöst haben. Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in mehreren europäischen Ländern würden immer noch Ausbrüche gemeldet, wenn auch deutlich weniger als zuvor.
