Vogelgrippe in Schweizer Geflügelbetrieb

sda/blu |

Im Zürcher Unterland ist am Dienstag bei einer Hobbyhaltung mit Geflügel ein Fall von Vogelgrippe festgestellt worden. Ob es sich um eine hochansteckende Variante handelt, wird derzeit untersucht. Das Virus ist nach heutigen Erkenntnissen nicht auf den Menschen übertragbar.

Anfang dieser Woche bestätigten die Behörden von Baden-Württemberg in der Nähe der Schweizer Grenze eine hochansteckende Variante der Vogelgrippe bei Schwänen, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch weiter mitteilte. Der Fall im Zürcher Unterland im Gebiet des Rheins sei nun der erste in der Schweiz in einer Hobbyhaltung mit Hühnern und Wasservögeln.

Fälle in Europa stark zunehmend

Seit Ende Oktober haben die Fälle von Vogelgrippe bei wildlebenden Wasservögeln in Europa laut BLV stark zugenommen. In mehreren Ländern seien auch erste Fälle in Geflügelbetrieben aufgetreten. Derzeit treffen wildlebende Wasservögel auch an Schweizer Seen zur Überwinterung ein. Das grösste Übertragungsrisiko ist der direkte Kontakt zu Wasservögeln.

Daher sind jetzt laut BLV vorbeugende Massnahmen in der ganzen Schweiz wichtig. Jeder Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln sei zu verhindern.  Für die Eindämmung der Vogelgrippe ist es wichtig, dass der Bund alle Geflügelbetriebe kennt. Seit dem 1. Januar 2010 ist deshalb die Registrierung von Geflügelhaltungen obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen.

Nicht auf Mensch übertragbar

Gemäss den verfügbaren Informationen sind die Virenstämme der aktuell zirkulierenden Vogelgrippe nicht auf den Menschen übertragbar. Trotzdem ist es angezeigt, entdeckte Vogelkadaver nicht zu berühren und sich an einen Wildhüter, an die Fischereiaufsicht oder an die Kantonspolizei zu wenden, wie das BLV schreibt.

Das BLV ruft Geflügelhalter auf, Folgendes zu beachten:

  • Fütterung und Tränkung in einem für Wildvögel nicht zugänglichen Geflügelstall
  • Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Schuhwechsel, Überkleid für die Stallung, Händedesinfektion)
  • Die Freilandhaltung und der Weideauslauf sind weiterhin möglich. Vorbereitungen sind jedoch zu treffen, um gegebenenfalls die Tiere in einem geschützten Aussenklimabereich zu halten. Gitter sind auf Löcher zu überprüfen.

Kommentare (1)

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  • Biobäuerin | 25.11.2021
    Soso, die Behörden teilen also mit, dass man Kontakte zwischen Hausgeflügel und Widvögeln vermeiden soll. Haben die Behörden denn auch konkrete, umsetzbare Lösungen, wie man das bei Freilandhennen auf 1.5 HA bewerkstelligen soll, oder war da wieder einmal ein Heini auf dem Bürostuhl am Werk, der zwei Minuten vor Feierabend aufwachte und noch schnell etwas "nützliches" tun wollte?

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