«Das Risiko für die Öffentlichkeit bleibt gering», betonte das Gesundheitsministerium aber. Mitte November hatte das Ministerium die Infektion des Geflügelhalters bekanntgegeben. Zuvor war H5N5 nur in Tieren nachgewiesen worden.
Keine Übertragung zwischen Menschen
Das Virus sei bei keiner anderen beteiligten Person nachgewiesen worden. Es gebe keinerlei Hinweise auf eine Übertragung dieses Virus zwischen Menschen. Der gestorbene Mensch sei Anfang November mit Grippesymptomen ins Krankenhaus gekommen. In seinem Hinterhof habe er Hausgeflügel gehalten, das Kontakt zu Wildvögeln gehabt habe.
Seit 2022 grassiert die grösste je dokumentierte Vogelgrippewelle, die sich über mehrere Erdteile erstreckt. Dabei geht es allerdings um das hochpathogene – also besonders krankheitserregende – H5N1-Virus. Es befällt vor allem Vögel, wurde aber auch bei mehreren Säugetieren gefunden.
Vogelgrippewelle auch in der Schweiz
Auch in der Schweiz wurde das Virus in den letzten Wochen bei mehreren Vögeln nachgewiesen. Zuletzt am Freitag bei vier Enten und einem Schwan beim Stadtweiher von Wil SG. Geflügelhalter dürfen ihre Tiere ab Dienstag deshalb nur noch in vor Wildvögeln geschützten Bereichen in den Auslauf lassen, wie der Bund am Freitag mitgeteilt hatte. Der Subtyp H5N1 ist bei hoher Infektionsdosis prinzipiell auch auf den Menschen übertragbar.
Nach Angaben der US-Gesundheitsbehörde CDC gab es in den USA bereits vor dem aktuellen Todesfall bei Menschen 71 Fälle von Vogelgrippe und einen Toten (Stand 14. November) – wobei nicht klar ist, um welche Subtypen es sich dabei handelt. Die meisten stehen im Zusammenhang mit der Haltung von Milchkühen oder Geflügel.
