Wegen Vogelgrippe: Stallpflicht in erstem Bundesland

In Deutschland greift die Geflügel-Pest auf immer mehr Betriebe über. Seit Anfang September stieg die Zahl der erfassten Vogelgrippe-Ausbrüche in kommerziellen Geflügelhaltungen bundesweit auf 35, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald mitteilte.

sda/blu |

Täglich würden neue Fälle gemeldet, das Infektionsgeschehen sei weiterhin sehr dynamisch, sagte eine Sprecherin des Instituts für Tiergesundheit. Besonders betroffen seien weiterhin Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.

Mehr als 500’000 Tiere gekeult

Die Zahl der vorsorglich getöteten Tiere liege bundesweit inzwischen deutlich über 500'000. Um die Ausbreitung der Vogelgrippe einzudämmen, werden Hühner, Enten, Gänse und Truthähne in den betroffenen Betrieben gekeult und entsorgt. Ställe und Gehege werden gründlich desinfiziert, bevor wieder neue Tiere aufgenommen werden.

Als erstes Bundesland verhängte das Saarland eine Stallpflicht für Geflügel. Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel dort reagiert das Landesamt für Verbraucherschutz mit dieser strikten Schutzmassnahme, um die Übertragung der Geflügelgrippe auf Zucht- und Hausgeflügelbestände zu verhindern. Die Stallpflicht gelte von diesem Donnerstag an, hiess es.

Schweiz: Noch keine Fälle

Nach Angaben des Loeffler-Institus grassiert die Geflügelpest weiterhin auch unter Wildvögeln. Bei rund 160 eingesandten Tierkadavern sei im Reverenzlabor das Virus H5N1 festgestellt worden. Die Zahl der verendeten Tiere sei um ein Vielfaches höher. Vor allem unter Kranichen hatte die Vogelgrippe ein Massensterben ausgelöst. Allein in Brandenburg gab es mehrere Tausend tote Tiere.

In der Schweiz wurden in diesem Herbst bisher keine Vogelgrippefälle registrierst, wie aus der Webseite des Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hervorgeht. Mit dem Einzug der Zugvögel könne das Auftreten von Fällen der Vogelgrippe aber auch in der Schweiz nicht ausgeschlossen werden, heisst weiter.

Weniger Eier

Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren hochpathogene entstehen, wie das BLV schreibt.

Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.

An hochpathogener Geflügelpest erkranktes Geflügel hat Schwierigkeiten beim Atmen. Bei Hühnern kommt es zu einem Rückgang der Legeleistung, viele Tiere sterben. Die Eischalen werden dünn oder fehlen gänzlich. Schwellungen im Kopfbereich sind zu beobachten. Die Tiere wirken lethargisch. Bei Wasservögeln sind meist keine Symptome zu erkennen.

Die Vogelgrippe/Aviäre Influenza ist eine hochansteckende Seuche und damit meldepflichtig. Bei Verdacht und beim Auftreten von HPAI müssen strenge Bekämpfungsmassnahmen ergriffen werden.

->  Mehr zur Vogelgrippe gibt es hier

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