Fehlen bei zwei von 100 Rindern die Ohrmarken, droht deutschen Bauern keine Busse.
Bei einer Kontrolle eines Betriebes in Deutschland wurde laut topagrar.com festgestellt, dass bei 2 von 100 Tieren die Ohrmarken fehlten. Dem Bauern droht jedoch keine Kürzung der Betriebsprämie, denn 2 von 100 Tiere fallen unter die Bagatellregelung.
Die legt fest, wo die Toleranzgrenze bei Verstössen gegen die Markierungspflicht liegt. Für den Verlust von Ohrmarken liegt sie demnach bei etwa 3% der Bestandesgrösse: In einem Bestand von bis zu 33 Tieren darf ein Tier ohne Ohrmarke laufen, bis 66 Tiere sind maximal zwei ohne Ohrmarke erlaubt und bis 99 Tiere maximal drei. Diese Toleranzschwelle gilt aber nur, wenn die Tiere ohne Ohrmarken dennoch eindeutig zu identifizieren sind.