Die Interessengemeinschaft Anbindestall setzt sich für gleich lange Spiesse ein. Vier Berner Grossräte haben deshalb eine Motion eingereicht, die verlangt, dass bei Strukturverbesserungsbeiträgen Lauf- wie Anbindeställe gleich behandelt werden. Die Regierung lehnt den Vorstoss ab.
Im Kanton Bern halten gemäss der IG Anbindestall 60 Prozent der Milchviehhalter ihre Tiere in einem Anbindestall. Diese 12‘000 Betrieb würden aber je länger je mehr als unmodern und tierschutzwidrig hingestellt, hielt die IG Anfang Juni in einem Communiqué fest.
Tierfreundlichkeit: Anbindeställe gehen leer aus
Die Berner Grossräte Thomas Knutti, Samuel Graber, Martin Schlup und Madeleine Amstutz reichten eine Motion ein. Diese fordert, dass neugebaute Anbindeställe bei der Beurteilung für den Erhalt von Strukturverbesserungsbeiträgen ebenfalls berücksichtigt werden und damit gleich behandelt werden wie Laufställe. Mit der Bevorzugung der Laufställe entstünde ein Konkurrenzkampf innerhalb der Milchwirtschaft. Zudem würden kleine Betriebsstrukturen unnötig geschwächt.
Bei der Nutzwertanalyse erreichen gemäss der IG neugebaute Laufställe in der Hügel- und Bergzone beim Kriterium „Tierfreundlichkeit“ die volle Punktzahl. Anbindeställe gingen leer aus. Je mehr Punkte erzielt werden, desto eher werden die Voraussetzungen erfüllt, Beiträge zu erhalten.
Für kleine Betriebe habe aber der Anbindestall durchaus seine Berechtigung, so die Motionäre. So hätten kleinere Betriebe nicht dieselben finanziellen Mittel, oder die zur Verfügung stehende Fläche sei beschränkt. Auch bezüglich Tierpflege bringt der Anbindestall gemäss den Grossräten Vorteile mit sich.
„Laufställe entsprechen Zielsystem besser“
Beim Vorstoss handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich der Regierung. Sie lehnt die Motion aber ab. Die Regierung hält in ihrer Antwort auf das Begehren fest, dass die Wahl des Stallsystems dem Betriebsleiter obliege.
Im Laufstall können sich aus der Sicht des Kantons die Tiere frei bewegen, es ermöglicht ihnen ein artgerechtes Sozialverhalten und bietet bezüglich Tierkomfort sowie aus arbeitswirtschaftlichen und kostenbezogenen Gründen Vorteile. „Laufställe entsprechen dem agrarpolitischen und tierschützerischen Zielsystem besser. Diese Art der Tierhaltung wird seit vielen Jahren durch Bundes-Beiträgen zusätzlich gefördert“, hält die Regierung fest.
Anpassung nicht „zielführend“
Kantonale Beiträge müssten geordnet und schwerpunktmässig eingesetzt werden, heisst es weiter. Die Priorisierung der „Strategie Strukturverbesserungen 2014“ wurde im vergangenen Jahr unter Einbezug betroffener Kreise aktualisiert. Die Förderungswürdigkeit von Ställen wird nach sieben Kriterien beurteilt. Eine davon ist die Tierfreundlichkeit. „Tierschutzkonforme Anbindeställe sind von der Förderung nicht ausgeschlossen, werden aber hinsichtlich Tierfreundlichkeit im Vergleich zu Laufställen mit einem geringeren Nutzwert bewertet“, hält die Regierung fest.
Die Regierung will daran auch nichts ändern. Eine förderbezogene Gleichbehandlung der Haltungssysteme bedinge eine „grundlegende“ Änderung des Bundesrechts. Eine Anpassung der Förderprioritäten erachtet die Regierung aufgrund der Vorteile des Laufstall und der knappen kantonalen Fördermittel „als nicht zielführend“. „Die heutige Regelung, welche eine finanzielle Unterstützung von tierschutzkonformen Anbindeställen nicht ausschliesst, hat sich im Vollzug bewährt“, betont die Regierung.