In den Weisungen und Erläuterungen wird präzisiert, wie die Direktzahlungsverordnung der AP 14–17 genau umzusetzen ist. Doch noch sind sie nicht veröffentlicht. Die Kontrolleure verrichten ihre Arbeit ohne sie.
Seit fast zwei Monaten ist die AP 14–17 in Kraft. Was immer noch fehlt, sind die zugehörigen Weisungen und Erläuterungen – ein Dokument, das 2013 immerhin 52 Seiten umfasste. Es soll die Vorgaben der Direktzahlungsverordnung (DZV) präzisieren, etwa bei BTS und Raus. So steht in der DZV nur, dass brünstige Kühe bei BTS nicht fixiert werden dürfen. Erst wer die Weisungen liest, weiss, dass ein Fixieren am Tag vor und am Tag der Besamung durchaus rechtens ist.
Zeitdruck gross
«Wir wären froh, wenn wir diese Weisungen schon hätten», sagt Markus Harder, Chef des Thurgauer Landwirtschaftsamtes. Er sieht zwar derzeit keinen Einfluss auf die Kontrollarbeit im laufenden Jahr, meint aber: «Wir hoffen, dass sie bald eintreffen, da wir demnächst mit der Schulung der Kontrolleure beginnen wollen.»
Man habe kommen sehen, dass es bis zum Erscheinen der Weisungen Verzögerungen geben könnte, meint Harder, «der Zeitdruck war gross». Nicht umsonst habe es während der Vernehmlassung auch Stimmen gegeben, die eine Verschiebung der AP um ein Jahr gefordert hätten. Bei der Biokontrollstelle bio.inspecta verlaufen die Kontrollen laut Meike Wollenberg, Bereichsleiterin Landwirtschaft, nach derzeitigem Wissensstand: «Die Kontrolleure stützen sich auf die DZV und die Empfehlungen des Bundesamtes für Landwirtschaft.»
Weisungen werden im März publiziert
Wie Simon Hasler vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) mitteilt, würden die Erläuterungen und Weisungen Anfang März publiziert: «Es war schon früher so, dass sie zeitverzögert erschienen sind.» Man habe Umsetzungsfragen von den Kantonen und Betroffenen sammeln wollen, um darauf wenn möglich mit den Erläuterungen und Weisungen zu antworten. Wenn es Unsicherheiten in der Umsetzung der DZV gebe, könnten sich die Betroffenen ans Landwirtschaftsamt ihres Kantons oder ans BLW wenden.
Für Thomas Jäggi vom Schweizer Bauernverband (SBV) ist derweil klar: «Aus Sicht des SBV braucht es ohnehin noch gewisse Anpassungen bei BTS und Raus.» Und, so Jäggi: «Die Kontrollen müssen so oder so mit gesundem Menschenverstand und dem nötigen Augenmass erfolgen.»
Bei den Sanktionen bleibt vorderhand alles beim Alten. 2014 kommen die bisherigen Kürzungsrichtlinien zur Anwendung. Erst für 2015 werden die Kürzungsbestimmungen von Direktzahlungen angepasst und in die DZV integriert.