Beiträge nur noch für reinrassige Tiere

Die Tierzuchtverordnung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) legt fest, dass der Bund nur für reinrassige Tiere Beiträge zur Führung des Herdebuchs bezahlt. In den Herdebüchern gibt es jedoch auch nicht reinrassige Tiere.

sam sam |

Die Tierzuchtverordnung des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) legt fest, dass der Bund nur für reinrassige Tiere Beiträge zur Führung des Herdebuchs bezahlt. In den Herdebüchern gibt es jedoch auch nicht reinrassige Tiere.

Im Rahmen der vorgesehenen Revision der Tierzuchtverordnung und der BLW-Tierzuchtverordnung soll gemäss BLW-Sprecher Jürg Jordi die Beitragsvoraussetzung «reinrassig» überprüft und mit Einbezug der Organisationen angepasst werden: «Dabei geht es vorab um Tiere mit  unbekannten Eltern oder Grosseltern sowie um Kreuzungstiere.»

Ob auch Rassen wie «Swiss Fleckvieh», welche aus mehreren Rassen entstanden sind,  davon betroffen sind, dazu konnte Jordi keine Stellung nehmen,  verwies aber auf den bevorstehenden Einbezug der Organisationen. Eine Anpassung soll «tierzüchterisch sinnvolle Entwicklungen nicht verhindern und keine Sparübung darstellen.»

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