Besamungsdienst gewährleistet

Das Coronavirus führt in der Schweiz zu vielen Einschränkungen. Swissgenetics wird den Besamungsdienst aufrecht erhalten. Dies allerdings nur unter dem Einhalten Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit.

Das Coronavirus führt in der Schweiz zu vielen Einschränkungen. Swissgenetics wird den Besamungsdienst aufrecht erhalten. Dies allerdings nur unter dem Einhalten Vorschriften des Bundesamtes für Gesundheit.

Rinder werden auch während der «Corona-Krise» brünstig und müssen besamt werden. Um Ertragsausfälle zu verhindern, wird Swissgenetics den Besamungsdienst – so lange als möglich – gewährleisten. Dies teilt das Unternehmen am Dienstag mit.

Swissgentics ruft Tierhalter in Erinnerung, die Sicherheitsmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit zu befolgen. Ein zu naher Kontakt zu den Besamerinnen und Besamer ist zu verhindern. 

Sollte für ein Landwirtschaftsbetrieb Quarantänierungsauflagen gelten, müssen die Betriebsleiter dies dem Besamungsdienst unbedingt mitteilen. «Damit möglichst alle Kunden mit zu besamenden Tieren von der Dienstleistung profitieren können, sind wir auf Ihre aktive Mithilfe bei der Einhaltung der nötigen Vorsichtsmassnahmen angewiesen», schreibt das Unternehmen.

Die Landwirtinnen und Landwirte werden von Swissgenetics aufgefordert, folgende Regeln einzuhalten:

  • Kein Händeschütteln
  • Distanz von 2m zum/zur Besamungstechniker/in einhalten
  • Besamungen ohne persönlichen Kontakt ermöglichen
  • Dem/der Besamungstechniker/in Wasser und Seife, wenn möglich Desinfektionsmittel und eine Möglichkeit zum Händetrocknen (nicht Handtuch) zur Verfügung stellen

Der Bundesrat hat am Montag den Notstand erklärt. Alle Läden, Märkte, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete sind ab sofort geschlossen.

Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios. Nur Lebensmittelläden und Gesundheitseinrichtungen bleiben offen. Die Massnahmen gelten vorerst bis am 19. April 2020.

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