D: Stier darf nicht frei mitlaufen

Die deutsche Sozialversicherung für Landwirtschaft hat die Unfallverhütungsvorschriften in wichtigen Punkten geändert. Seit dem 1. April 2021 dürfen keine Stiere mehr frei in Milchviehherden mitlaufen.

Sie müssen separat in einer stabil gebauten Einzelbucht mit rutschfestem Bodenbelag gehalten werden. Der Deckstier sollte zum Beispiel in einem Sicherheitsfressgitter fixiert werden, bevor die brünstige Kuh mit ihm zusammengeführt wird oder der Tierbetreuer die Bucht betrifft.

Bei Stallneubauten ist die Anforderung sofort umzusetzen, für den Umbau in Altställen gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren. Das schreibt das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft. Weiter hat die Sozialversicherung festgelegt, dass sich bei der Behandlung oder Besamung keine anderen Kühe im Behandlungsbereich aufhalten dürfen und dass Fixierplätze in ausreichender Zahl vorhanden sein müssen. 

Kommentare (1)

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  • Erich Markwalder | 28.08.2021
    kann ja der tierschutz direkt mit denen streiten.

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