
Durch die Eigenremontierung kann die Genetik auf die eigenen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Selina Grünenwald
Auf Knospe-Betrieben müssen alle Nutztiere in erster Linie von Knospe-Betrieben zugekauft werden. Werden diese Vorgaben von Bio Suisse nicht eingehalten, kann das Sanktionen nach sich ziehen. Deren Höhe wird im Rahmen der Kontrolle gemäss Sanktionsreglement festgelegt. .
Wenn keine Tiere von Biobetrieben verfügbar sind, werden in festgelegten Fällen bewilligungs- und kostenpflichtige Ausnahmen von der Zertifizierungsstelle im Umfang von bis zu maximal 40 Prozent des gewünschten Endbestands gewährt:
• bei einer erheblichen Ausweitung der Haltung um mindestens 20 Prozent;
• bei einer Rassenumstellung;
• beim Aufbau einer neuen Tierproduktion;
• nach einer Seuchensituation.
Gefährdete Rassen, zum Beispiel Pro-Specie-Rara-Rassen, können ebenfalls mit einer Ausnahmebewilligung zugekauft werden. Handelt es sich um eine Nischenrasse mit einem Bestand unter 3’000 Tieren, haben die Kontroll- und Zertifizierungsstellen die Möglichkeit, Bewilligungen für nicht biologische weibliche Jungtiere im Umfang von maximal 10 Prozent des Bestandes an ausgewachsenen Tieren auszustellen.
Durch die Eigenremontierung müssen Tiere gar nicht erst zugekauft werden. Dabei wird auch das Krankheitsrisiko minimiert, weil weniger Tiere von aussen in den Betrieb kommen. Wichtig ist, dass die Abstammung bekannt und die Genetik an Futter und Stall angepasst ist. Die Selektion nach den gewünschten Eigenschaften kann die Gesundheit der Herde langfristig verbessern.
*Beatrice Scheurer arbeitet bei Bio Suisse.