Gleichstellung für Anbindestall

Im Rahmen des Agrarpakets 2018 werden die Investitionshilfen für Anbindeställe an diejenigen für besonders tierfreundliche Stallsysteme für raufutterverzehrende Tiere angeglichen.

Im Rahmen des Agrarpakets 2018 werden die Investitionshilfen für Anbindeställe an diejenigen für besonders tierfreundliche Stallsysteme für raufutterverzehrende Tiere angeglichen.

Hinter diesem Satz in den Unterlagen steht ein Erfolg für Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP, BE) und für die IG Anbindestall. Von Siebenthal hat im September 2014 eine Motion eingereicht unter dem Titel «Keine Benachteiligung der Anbindeställe». 

Beide Räte überwiesen die Motion, und zwar gegen den Willen des Bundesrats. Dieser hatte die bisherige Praxis verteidigt, dass Bauvorhaben mit besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen (BTS)  im Sinn einer Anreizstrategie mit einem Zuschlag von 20 Prozent der pauschalen Investitionshilfen für das Element Stall gefördert werden. Einzelne Kantone fördern laut Bundesrat Nicht-BTS-Ställe nur in zweiter Priorität, diese Prioritätensetzung liege in der Hand der Kantone. Von Siebenthal hatte argumentiert, dass der Anbindestall  weitverbreitet und tierfreundlich sei. 

 

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