Milchwägen: Maskenpflicht entfällt

Mit dem Wegfall der Corona-Schutzmassnahmen entfallen auch die bisherigen Massnahmen bei der Milchleistungsprüfung. Das Tragen einer Hygienemaske während der Milchkontrolle für Milchkontrollierende und Betriebsleitende ist nicht mehr notwendig. Das teilen Swissherdbook, Holstein Switzerland und Braunvieh Schweiz mit.

Selbstverständlich sei das Einhalten von Schutzmassnahmen, insbesondere das Tragen einer Schutzmaske auf freiwilliger Basis weiterhin möglich, heisst es in der Mitteilung von Donnerstag. «Wir bitten hier um gegenseitigen Respekt und Verständnis. Dies gilt im Speziellen, wenn besonders gefährdete Personen bei der Milchkontrolle anwesend sind», halten die Zuchtorganisationen fest.

Sie erinnern daran, dass die Isolationspflicht von positiv getesteten Personen im Rahmen der Milchkontrolle eingehalten werden muss. Die Organisationen freuen sich, dass auch im Bereich der Milchleistungsprüfung wieder Normalität einkehrt.

Während des Shutdowns im Frühling 2020 wurden die Milchkontrollen und Beständeschauen ausgesetzt respektive abgesagt. «Diese historischen Massnahmen erfolgten zum Schutze der Bauernfamilien und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter», liessen die Zuchtorganisationen damals verlauten. Ab dem 11. Mai 2020 wurden auf den Betrieben die Milchleistungsprüfung wieder ordnungsgemäss durchgeführt, dies unter strikter Einhaltung der Corona-Schutzmassnahmen.

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