
(Symbolbild)
Braunvieh Schweiz
Der Artikel 3 zu den Anforderungen an die Abstammung wurde mit den neuen Erbfehlern Qrich2 und Spata16 ergänzt. Bei beiden Erbfehlern könne in reinerbigem Zustand eine fast totale Unfruchtbarkeit auftreten, deshalb würden sie nicht zu den Stierenmärkten zugelassen, schreibt der Zuchtverband auf Anfrage.
Der Mister Genetik, das die zweite Anpassung in Artikel 18, muss neu nicht mehr frei von Erbfehlern sein. Zusammen mit der Bedingung eines Podestplatzes hätte sonst die Situation eintreffen können, dass kein Mister Genetik gekürt werden könne, begründet Braunvieh Schweiz die Anpassung.
Auch würden durch die Forschung immer neue Erbfehler gefunden. Deshalb könnte es sein, dass ein heute vermeintlich erbfehlerfreier Stier kurz nach dem Stierenmarkt als Träger identifiziert werde.