Nasenring ist eben doch legal

Eine Kuh trug einen Ring, der ihre Nasenscheidenwand durchdrang. Laut dem Zürcher Obergericht ist das nicht verboten.

Eine Kuh trug einen Ring, der ihre Nasenscheidenwand durchdrang. Laut dem Zürcher Obergericht ist das nicht verboten.

Im Mai sei ein Zürcher Landwirt vom solothurnischen Veterinärdienst  angeklagt worden, weil er seiner Kuh durch einen Tierarzt einen Nasenring habe einsetzten lassen. Dadurch habe er dem Tier den unerwünschten Saugreflex abgewöhnen wollen. Der Fall sei bis vor das Obergericht gezogen worden. Laut der Tierschutzverordnung (Art.17) sind bei Rindern «invasive Eingriffe an der Zunge, am Zungenbändchen oder am Flotzmaul zur Verhinderung von Verhaltensabweichungen verboten.»

Der Direktor des Veterinär-Anatomischen Instituts der Universität Zürich, definierte den Begriff «Flotzmaul» folgendermassen: Beim Rind handle es sich beim Flotzmaul anatomisch um die oberflächliche und äussere Struktur der Nasen und Oberlippe.

Die Nasenscheidenwand sei kein Bestandteil des Flotzmauls. Das Obergericht stütze sich nun auf diese Definition. Es sei nicht dargelegt, dass der Kuh im konkreten Fall ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt worden seien, sagt das Gericht in seiner schriftlichen Verfügung. Die Beschwerde sei abgewiesen worden.

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