Personen, die Tiere transportieren, müssen die Fahrzeit dokumentieren. Das Begleitdokument wurde angepasst.
Mit Inkrafttreten der revidierten Tierschutzgesetzgebung Anfang 2014 wurden Personen, die Tiere transportieren, verpflichtet, die benötigte Fahrzeit zu dokumentieren. Entsprechend wurde das offizielle Begleitdokument des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das für das Verstellen und das Transportieren von Klauentieren verwendet werden muss, angepasst.
Höchstens sechs Stunden
Unter Punkt 7 des Begleitdokuments müssen Personen, die Tiere transportieren, die Dauer der einzelnen Fahr- bzw. Transportetappen schriftlich festhalten. Die gesamte Fahrzeit darf ab Verladeplatz höchstens sechs Stunden betragen. Als Fahrzeit gilt die Zeit, in der sich die Räder des Transportfahrzeugs drehen.
Zwei Stunden Unterbruch
Die Fahrzeit muss dem Empfänger bei der Übergabe der Tiere schriftlich mitgeteilt werden. Um die Fahrzeiten zu dokumentieren, müssen Belade- und Entladezeit eingetragen werden. Zudem muss der Fahrer das Kontrollschild des Fahrzeugs erfassen und die Angaben mit Name und Unterschrift bestätigen.
Die Berechnung der Fahrzeit beginnt neu, wenn der Fahrunterbruch über zwei Stunden dauert. Die Tiere müssen während der Zeit über genügend Platz verfügen, Zugang zu Wasser oder nötigenfalls Milch haben und allenfalls gefüttert werden.
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