Anmeldungen für Zuchtfamilien und Halteprämien müssen bis am 1. Februar an Braunvieh Schweiz gemeldet werden
Unter einer weiblichen Zuchtfamilie versteht man eine Stammkuh mit ihren Töchtern und Söhnen. Unter einer männlichen Zuchtfamilie versteht man die Töchter und Söhne eines Herdebuchstiers.
Das Hauptgewicht wird dabei auf die bereits in Laktation stehenden Töchter gelegt. Der Stammstier muss nicht mehr leben. An einer Halteprämienschau wird die Nachzucht eines noch lebenden Herdebuchstiers zusammen mit dem Vater beurteilt. Dabei sind alle im Einzugsgebiet gehaltenen markierten und über 2 Monate alten Nachkommen aufzuführen. Bei wertvollen Nachzuchten wird der weitere Zuchteinsatz des Stiers mit einer Geldprämie gefördert.
Die Anmeldung erfolgt via SchauNet, [email protected] oder Telefon 041 729 33 11.