Trotz der aktuellen Pandemie müssen General- und Delegiertenversammlungen innert sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres durchgeführt werden. Dies soll nun via Post geschehen.
Gemäss der Covid-19-Verordnung können diese Versammlungen auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die Vorstände von Braunvieh Schweiz, Swissherdbook und Holstein Switzerland haben entschieden, ihre Delegiertenversammlungen auf dem Korrespondenzweg durchzuführen.
Mit diesen Entscheiden können die Rinderzuchtorganisationen die Bestimmungen einhalten und die Versammlungen gesetzeskonform durchführen. Die organisatorischen Hinweise werden von den Zuchtorganisationen ihren Mitgliedern direkt bekanntgegeben. Für die Milchleistungsprüfung wird ab Anfang Mai die Möglichkeit einer Eigenkontrolle angeboten.