Ohne Meldung keine Prämien

Seit 2024 müssen alle Stutenbesitzer in der Schweiz, die die Rassenerhaltungsprämien (Stutenprämien) erhalten möchten, einen einmaligen Antrag beim Schweizer Freibergerverband einreichen (SFV).

Für die Prämien 2024 musste der Antrag sowie die Geburtsmeldekarte bis am 10. Juni eingereicht werden. Für Zuchtstuten, die im Zeitraum vom 1. Juni 2023 bis 31. Mai 2024 ein Fohlen bekommen haben und von deren Besitzer keine entsprechende Geburtsmeldung – in den ersten 8 Tagen nach der Geburt – und ein einmaliger Antrag gestellt wurde, werden keine Prämien 2024 ausgezahlt.

Für Fohlen, welche nach dem 31. Mai geboren wurden, ist die Frist der 10. Juni 2025 (nur für Stutenbesitzer, die noch keinen Antrag eingereicht haben). 

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