Preisanpassungen wurden nicht klar kommuniziert

Bei der Versteigerung der 32 «Ramiswiler Pferde» wurde während des Anlasses der Mindestpreis nach unten angepasst, ohne dass dies offengelegt wurde. Das sorgte für Unmut.

Anja Tschannen |

Drei Bietrunden, sinkende Preise und Pferde, die erst nach mehreren Anläufen verkauft wurden: Die Auktion der «Ramiswiler Pferde» im November 2025 in Schönbühl BE, bei der 32 Tiere aus einer Beschlagnahmung versteigert wurden, hinterliess bei Mitbietenden und Tierschutzorganisationen Irritationen.

Mindestpreis nach unten angepasst

Im Zentrum der Kritik steht weniger die Auktion an sich als vielmehr die Art, wie mit den Mindestpreisen umgegangen wurde. In den offiziellen Steigerungsbedingungen des Kantons Solothurn ist unmissverständlich festgehalten: «Das Mindestgebot entspricht dem Schätzwert gemäss Steigerungskatalog.»

Gleichzeitig hält der Kanton fest, kein Pferd sei unter dem Mindestpreis verkauft worden. Diese Aussage ist jedoch nur nachvollziehbar, wenn man berücksichtigt, dass das Veterinäramt die Mindestpreise im Verlauf der Auktion nach unten angepasst hat – eine Praxis, die so weder transparent kommuniziert noch klar deklariert wurde. Genau diese fehlende Offenheit führte zu Unverständnis. Für Mitbietende, aber auch für Tierschutzorganisationen galt der ursprünglich festgelegte Schätzwert als verbindlicher Mindestpreis.

Kanton hat Halter geprüft

Wenn Tiere später deutlich günstiger zugeschlagen wurden, wirkte das wie ein Verkauf unter Wert – auch wenn das Amt formal argumentiert, der Mindestpreis sei jeweils neu definiert worden. Den Vorwurf, Pferde seien leichtfertig oder ohne Kontrolle an Händler gegangen, weisen die Solothurner Behörden jedoch entschieden zurück. Sie betonen, dass jede Person, die habe mitbieten wollen, sich vorgängig habe anmelden müssen. 53 potenzielle Käufer hätten sich für die Auktion angemeldet, teilt der Kanton auf Anfrage mit.

Im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens seien Selbstdeklarationen verlangt worden, wonach tierschutzkonforme Haltungen vorhanden seien, ausreichende Fachkenntnisse bestehen würden und in den letzten fünf Jahren keine Verstösse gegen das Tierschutzgesetz vorlagen. Der Veterinärdienst habe diese Angaben stichprobenweise überprüft. Aus Sicht des Kantons wurde damit sichergestellt, dass die Pferde nur an geeignete Halterinnen und Halter gelangen konnten.

Der Schweizer Tierschutz (STS) hat dem Kanton Solothurn vor der Auktion angeboten, Pferde, die nicht zum ursprünglich vorgesehenen Mindestpreis verkauft würden, vorübergehend in geeigneten Auffangstationen unterzubringen – auf Kosten des Kantons – und nach sorgfältig ausgewählten Endplätzen zu suchen. Auf die Frage, weshalb der STS nicht selbst an der Auktion mitgeboten hat, sagt Marco Mettler, Geschäftsführer des STS: «Das Freikaufen ist in der professionellen Tierschutzarbeit grundsätzlich abzulehnen, weil es keine nachhaltige Lösung darstellt und falsche Anreize setzt.»

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