«Züchterinnen und Züchter motivieren, ihre Tiere testen zu lassen»

Pauline Queloz ist Geschäftsführerin des Schweizer Freiberger Verband (SFV) und klärt darüber auf, weshalb Züchter und Züchterinnen ihr Freibergerpferde auf die Erbkrankheit Hypertriglyceridämie-induzierte Pankreatitis (HIP) testen lassen sollen. Der Gentest kann noch bis Ende November zum halben Preis gemacht werden.

ats |

«Schweizer Bauer»: Weshalb will der Schweizer Freibergerverband (SFV) das künftig alle Pferde auf HIP getestet werden? Pauline Queloz: Die HIP-Krankheit ist eine Erbkrankheit, die für betroffene Fohlen tödlich ist. Die Freibergerrasse gilt als gesund, und es ist wichtig, Erbkrankheiten so weit wie möglich auszurotten, um die Gesundheit der Rasse zu erhalten. Die Zuchtorganisationen sind zudem gemäss der Tierzuchtverordnung verpflichtet, Tiere mit Erbkrankheiten zu melden.

Wieso wurde die Frist für die Sammelbestellung von Mitte auf Ende November verlängert? Das Ziel ist es, den Züchtern zu ermöglichen, ihre Pferde so umfassend wie möglich zu testen, und ihnen dafür ausreichend Zeit zur Verfügung zu stellen. Wir haben diese Zeit genutzt, um so viel Werbung wie möglich zu machen, damit die Züchter die Informationen erhalten. Ausserdem führen wir derzeit gleichzeitig die Gentests für die Hengstkandidaten der nationalen Hengstselektion durch, und es ist sinnvoll, nur eine Sammelbestellung für alle Pferde aufzugeben. Wir haben uns mit dem Institut für Genetik der Universität Bern abgestimmt, das uns mitgeteilt hat, dass die Sammelbestellung Ende November ausreichend ist, um die Ergebnisse vor Jahresende zu erhalten.

Das ist HIP

Die als HIP bekannte Krankheit ist eine monogene, autosomal rezessiv vererbte Erkrankung, die zu stark erhöhten Blutfettwerten bei betroffenen Fohlen führt. Zu den Symptomen zählen Fieber und Durchfall, gefolgt von einer akuten Entzündung der Bauchspeicheldrüse, die in der Regel innerhalb weniger Tage oder Wochen zum Tod führt.

Laut der Studie sind etwa 5 bis 15 Fohlen von insgesamt 1800 Geburten jährlich betroffen. Ein Pferd, das das HIP-Gen trägt, bleibt gesund, kann jedoch den Gendefekt mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % an seine Nachkommen weitergeben. Damit ein Fohlen an der Krankheit erkrankt, müssen beide Elternteile Träger des Gens sein.

Warum gibt es überhaupt eine Sammelbestellung? In Zusammenarbeit mit dem Institut für Genetik der Universität Bern haben wir Sammelbestellungen eingerichtet, um Besitzern und Züchtern von Freiberger Pferden die Möglichkeit zu bieten, den Gentest zum Vorzugspreis von 40 statt 80 Franken durchzuführen. Ziel ist es, die Besitzer von Freiberger Pferden so weit wie möglich zu ermutigen, den Test durchführen zu lassen, damit sie wissen, ob ihr Pferd Träger des Gens ist oder nicht. So können sie in voller Kenntnis der Sachlage Paarungen vornehmen, da das Fohlen nur dann von der Krankheit betroffen sein kann, wenn beide Elternteile Träger des defekten Gens sind. Wir werden künftig jedes Jahr im Herbst Sammelbestellungen anbieten, um auf HIP und CLF zu testen.

Sammelbestellung für 40 Franken

Der Schweizer Freiberger Verband (SFV) bietet in Zusammenarbeit mit der Universität Bern allen Freibergerzüchtern und -besitzern die Möglichkeit, ihre Pferde über Sammelbestellungen zu einem Vorzugspreis von 40 Franken exkl. MwSt. testen zu lassen. Interessierte Züchter können sich bis zum 30. November 2025 für die erste Sammelbestellung anmelden.

Mail:  [email protected] 

Telefon:  026 676 63 43

Wie soll künftig mit Erbkrankheiten umgegangen werden? Es ist wichtig, Erbkrankheiten zu bekämpfen, um die Gesundheit der FM-Rasse zu erhalten. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Pferde vor der Anpaarung zu testen. Derzeit sind drei Erbkrankheiten in dieser Rasse bekannt: PSSM Typ I, CLF und HIP. Hengste, die Träger von PSSM Typ I sind, werden von der Körung ausgeschlossen, da in diesem Fall nur ein Elternteil Träger des Gens sein muss, damit das Fohlen erkrankt. Bei CLF und HIP müssen die Eltern getestet werden, um sicherzustellen, dass mindestens ein Elternteil frei von dem defekten Gen ist. So sind Anpaarungen ungefährlich.

Vorgehensweise für einen HIP-Test: 1. Anmeldung: Die Besitzer der zu testende Pferde müssen dem SFV per E-Mail ([email protected]) oder Telefon (026 676 63 43) alle Pferde melden, für die sie den Test durchführen lassen möchten. Anschliessend sendet der SFV ihnen das offizielle Formular zu. Dieses ist nicht identisch mit dem auf der Website der Universität Bern verfügbaren, sondern enthält das Logo des SFV. 2. Formular ausfüllen: Der Züchter muss dieses Formular für jedes zu testendes Pferd vollständig ausfüllen.

3. Blutprobe entnehmen:  Der Züchter muss mithilfe seines Tierarztes eine Blutprobe der zu testende Pferde entnehmen lassen. Der Tierarzt muss das Formular für jedes getestete Pferd unterschreiben. Falls bereits nach dem 1. Januar 2012 eine Blutprobe an die Universität Bern übermittelt wurde (z. B. für einen CLF-Test), ist keine erneute Probe erforderlich. Die Universität Bern hat alle diese Proben gespeichert und kann sie weiterhin verwenden.

4. Formular & Probe einsenden: Der Züchter sendet das ausgefüllte Formular (mit einer Kopie des Stammbaums) direkt an das Institut für Genetik der Universität Bern, zusammen mit der Blutprobe (oder ohne, falls die Probe bereits dort vorliegt). Die Adresse ist auf dem Formular angegeben. Zusätzlich muss eine Kopie des Formulars per E-Mail oder Post an den SFV geschickt werden. 5. Verwaltung & Abrechnung: Der SFV führt eine Liste der getesteten Pferde in einer Excel-Tabelle, die am 15. November an das Institut für Genetik der Universität Bern gesendet wird. Die Blutprobe muss bis spätestens 30. November 2025 im Labor eintreffen. Das bedeutet, dass die Züchter die Ergebnisse im Laufe des Dezembers erhalten werden. Die Universität Bern stellt dem SFV eine Sammelrechnung für alle durchgeführten Tests aus. Der SFV stellt den Eigentümern für jedes getestete Pferd eine Rechnung über CHF 40.- (ohne MW St.) aus.

6. Ergebnisübermittlung: Sobald die Testergebnisse beim SFV eintreffen, werden sie den Besitzern mitgeteilt. Voraussichtliche Frist: Laut der Universität Bern (ohne Gewähr) sollten die Ergebnisse innerhalb von zwei Wochen vorliegen, also im Laufe des Dezembers.

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