Doppelohrmarken für Schafe

Der Bund will die Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen und die Tierseuchenüberwachung ausbauen.

Der Bund will die Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen und die Tierseuchenüberwachung ausbauen.

Das Eidgenössische Departement des Innern  hat  die Vernehmlassung zu Anpassungen von Verordnungen im Bereich Tiergesundheit eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis am 19. September. Die wichtigsten Änderungen betreffen neue Bekämpfungsmassnahmen von Tierseuchen wie Lumpy skin disease und Tuberkulose bei Wildtieren sowie den Ausbau der Tierverkehrskontrolle bei Schafen und Ziegen. Zudem soll die Möglichkeit zur Schaffung eines elektronischen Begleitdokuments geschaffen werden.

Die Tierseuche Lumpy skin disease ist eine Viruserkrankung bei Rindern, die durch Insekten übertragen wird. Um für ihr Auftreten gewappnet zu sein, sollen Impfungen gegen die Lumpy skin disease zugelassen werden. Damit müssten im Seuchenfall nicht mehr  sämtliche Tiere eines verseuchten Bestandes getötet werden.

Auch die Kontrolle des Tierverkehrs soll angepasst werden. Tierhalter sollen neu bei Schafen und Ziegen alle Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie Todesfälle ihrer Tiere in der Tierverkehrsdatenbank melden. Gleichzeitig sollen auch Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die Anpassungsvorschläge erfolgen laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus zwei Gründen: einerseits, um Lebensmittel tierischen Ursprungs zurückverfolgen zu können, andererseits, um bestehende oder neue Tierseuchen zu bekämpfen.  

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