
Moderhinke Score 4: Die Unterminierung des Hornes reicht bis zur Aussenwand.
Vetsuisse-Fakultät Universität Bern
Ist die Krankheit im Bestand, wird über die betroffene Schafhaltung eine Sperre ersten Grades verhängt. Während der Sperre dürfen keine Schafe in die Haltung gebracht oder aus ihr verbracht werden. Die gesamte Herde muss saniert werden. Das umfasst laut dem BLV die Kontrolle und den fachgerechten Klauenschnitt sowie regelmässige Klauenbäder aller Schafe während mindestens sechs Wochen.
Gleichzeitig müssen Biosicherheitsmassnahmen eingehalten werden, um ein Verschleppen der Bakterien zu vermeiden. Nach der Sanierung wird die Herde erneut beprobt. Kann kein Erreger mehr nachgewiesen werden, wird die Sperre aufgehoben. In der ersten Untersuchungsperiode waren noch 22 Prozent der Schafhaltungen betroffen. In der zweiten Untersuchungsperiode sank dieser Anteil auf 9 Prozent. Bis März 2029 soll der Anteil betroffener Schafhaltungen unter 1 Prozent sinken.