So ist die gewerbsmässige Einfuhr von Welpen verboten, wenn sie weniger als 15 Wochen alt sind. Im Nutztierbereich wird das Kürzen des Schwanzes von Lämmern verboten. Hier gilt aber eine 15-jährige Übergangsfrist, während der das Schwanzkürzen unter gewissen Bedingungen erlaubt bleibt. Eine neue Regelung soll der Branche zudem den Ausstieg aus dem Kükentöten ermöglichen.
Die Änderung der Tierschutzverordnung trägt neuen Verfahren Rechnung, die eine frühzeitige Geschlechtsbestimmung im Ei ermöglichen. So können männliche Eier vor dem Ausbrüten aussortiert werden. Der Bundesrat hat die Änderungen in der Tierschutzverordnung am 20. Dezember verabschiedet.

Es darf nicht sein; dass die Forderungen der überheblichen Tierschutzorganisationen, mit an den Haaren herbeigezogenen Argumente, vom Parlament einfach durchgewunken werden !
Übrigens; Das doppelte Anbringen der untauglichen TVD Marken die gelegentlich ausreissen und ein zerfetztes Ohr hinterlassend, ist ein mehrfaches schmerzhafter, als das einkürzen des Schwänzchens.
T i e r w o h l , wohhhhh ?
für die Klauensanierung der Schafe. Mit einer unglaublichen theoretischen Blättetviefallt versucht man die Kleinbetriebe sich fürs Handtuchwerfen zu motiviren. Die Grossbetriebe lässt man mit weschauen frei laufen. Eine einzige Katastrofe