Schafe und Ziegen: Ställe anpassen

Seit Inkrafttreten der Tierschutzverordnung 2008 besteht für die Haltung von Schafen und Ziegen eine zehnjährige Übergangsfrist. Diese läuft am 31. August 2018 ab.

Seit Inkrafttreten der Tierschutzverordnung 2008 besteht für die Haltung von Schafen und Ziegen eine zehnjährige Übergangsfrist. Diese läuft am 31. August 2018 ab.

Schafe dürfen neu nicht mehr angebunden gehalten werden. Es muss eine Gruppenhaltung eingerichtet werden. In der Gruppenhaltung von Schafen und Ziegen müssen die Tierzahlen angepasst werden, falls keine baulichen Massnahmen ergriffen werden sollen.

In bestehenden Buchten kann die Anzahl Tiere in der Bucht unter Umständen auch gleich gehalten werden, wenn zusätzliche Fressplätze (z.B. mit Raufen) und bei Ziegen zusätzlich erhöhte Ebenen eingerichtet werden. Es lohnt sich, frühzeitig zu überlegen, wie die Ställe und Buchten eingerichtet und belegt werden sollen, damit die neuen Anforderungen ab September 2018 eingehalten werden können. 

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