Bund: Importverbote wegen afrikanischer Schweinepest

Der Bund hat Importverbote erlassen, um die Einschleppung der afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Verboten ist die Einfuhr von Schweinen und Wildschweinfleisch aus Litauen und Polen.

Der Bund hat Importverbote erlassen, um die Einschleppung der afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Verboten ist die Einfuhr von Schweinen und Wildschweinfleisch aus Litauen und Polen.

Die Verordnung zu Polen veröffentlichte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Mittwoch, jene zu Litauen am Montag.

Der Bund kann die Einfuhr bewilligen, wenn die Tiere nicht aus infizierten Gebieten stammen. Importeure müssen mindestens zehn Tage vor der geplanten Einfuhr ein Gesuch einreichen. Die Einfuhrbeschränkungen für Wildfleisch und Wildfleischerzeugnisse gelten auch für Privatpersonen, die in die Schweiz einreisen.

Die afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion. Das Virus ist hoch ansteckend, doch können sich nur Schweine damit anstecken. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. In den letzten Monaten war die afrikanische Schweinepest in Russland und Weissrussland gegen die Grenzen der EU vorgedrungen. Im Januar wurden von der Seuche befallene Wildschweine in Litauen gefunden, im Februar auch in Polen.

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