Drei Massnahmen bei ASP-Ausbruch

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa aus und könnte auch die Schweiz erreichen.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich in Europa aus und könnte auch die Schweiz erreichen.

Aus diesem Grund setzt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 2. September neue technische Weisungen in Kraft. Bei einem Ausbruch der ASP im Wildschweinbestand sieht die in den technischen Weisungen vorgeschlagene Bekämpfungsstrategie im Wesentlichen drei Massnahmen vor:

Einrichtung eines Rückzugsraums für die Wildschweine, damit sie die Krankheit nicht weitertragen; Auffinden und Beseitigen der Wildschweinkadaver, damit das Virus nicht in der Umgebung verbleibt und, falls erforderlich, eine intensive Bejagung der Wildschweinpopulation.  Das grösste Risiko, dass die Seuche eingeschleppt wird, liegt   in der Einfuhr von Produkten, die aus kontaminiertem Schweine- oder Wildschweinfleisch hergestellt wurden, sowie in deren Entsorgung.

Darum bitten die Behörden Reisende, kein Wildschwein- oder Schweinefleisch und keine Fleischerzeugnisse  aus   betroffenen Regionen einzuführen.  Schweinehalter sollen keine Essensreste an Schweine verfüttern, den Zugang zu den Ställen kontrollieren, eine Hygieneschleuse einrichten und kontrollieren, ob die Umzäunungen wirksam sind. 

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