Hoher Strafantrag gegen Schweinehalter

Vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH steht heute Donnerstag ein ehemaliger Schweinehalter aus dem Zürcher Oberland. Ungewöhnlich ist der hohe Strafantrag: Der 46-Jährige soll unter anderem wegen Tierquälerei für 15 Monate ins Gefängnis - unbedingt. Dazu kommt eine 10'000-Franken-Busse.

Vor dem Bezirksgericht Hinwil ZH steht heute Donnerstag ein ehemaliger Schweinehalter aus dem Zürcher Oberland. Ungewöhnlich ist der hohe Strafantrag: Der 46-Jährige soll unter anderem wegen Tierquälerei für 15 Monate ins Gefängnis - unbedingt. Dazu kommt eine 10'000-Franken-Busse.

Laut Anklage hat der Bauer seine Tiere miserabel gehalten. Die Staatsanwaltschaft moniert stinkende Ställe, überbelegte, vernachlässigte Boxen, in denen die Tiere keine Beschäftigungsmöglichkeit hatten, sowie verletzte und kranke Tiere, die unbehandelt blieben.

Vor Gericht wird der Mann Gelegenheit haben, seinen Standpunkt darzulegen und zu erklären, wie es zu den Missständen kommen konnte. Wie der Verteidiger namens seines Mandanten argumentieren und was er beantragen wird, sagte er im Vorfeld der Hauptverhandlung auf Anfrage nicht.

Die Anklage kam nicht von einem Tag auf den anderen: Zuvor war mehrmals das Veterinäramt vor Ort, stellte die schlechte Situation der Tiere fest und ordnete - erfolglos - konkrete Verbesserungen an. Neben Tierquälerei werden dem Landwirt auch Verstösse gegen das Umwelt-, Lebensmittel-, Heilmittel- und Tierseuchengesetz vorgeworfen. Dies, indem er entsprechende Vorschriften missachtete und Anordnungen der Behörden nicht befolgte.

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