
Beim Verstellen von Schweinen können Krankheitserreger in weitere Betriebe gelangen.
Susanne Meier
«Im Rahmen der Überprüfung von Schweinen mit verdächtigen Symptomen (Husten, Fieber) wurde der EP-Erreger (Mycoplasma Hyopneumoniae) gefunden», teilt der Kanton Luzern am Mittwoch mit. Die betroffenen Betriebe gehören zu einem grossen Schweinering, dem Betriebe in verschiedenen Kantonen angeschlossen sind. Es sind sowohl Zucht- wie auch Mastbetriebe betroffen. Die Schweiz galt nach einer Sanierung zwischen 1996 und 2004 als weitgehend frei von dieser Tierseuche.
60 Betriebe betroffen
Gemäss dem Bundesamt Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sind derzeit 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen und 40 Mastbetriebe in 16 Kantonen. Alle Betriebe des Schweinerings wurden unter eine Sperre ersten Grades gestellt. Damit gelten Einschränkungen für den Tierverkehr.
Bei Schweineringen handelt es sich um einen organisierten Zusammenschluss verschiedener Landwirtschaftsbetriebe – Deckzentrum, Warte-, Abferkel- und Ferkelaufzuchtbetriebe – , die gemeinsam und nach einheitlichen Qualitätsstandards Schweine produzieren und vermarkten.
Es wurden mehrere Massnahmen eingeleitet. Aktuell laufen umfangreiche epidemiologische Abklärungen, klinische Kontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen, um das Ausmass des Ausbruchs festzustellen. «Die Abklärungen und Probenahmen in betroffenen, verdächtigen und benachbarten Betrieben werden noch einige Tage in Anspruch nehmen», schreibt der Kanton Luzern.
Engpässe bei Plätzen
Die Krankheit hat Auswirkungen auf die Betriebe. Durch den eingeschränkten Tierverkehr können bei der Unterbringung von Tieren aus dem Schweinering Engpässe bei den Platzverhältnissen entstehen, weil die arbeitsteilige Produktion eine stete Umplatzierung von Tieren voraussetzt. «Die Verantwortlichen des Schweinerings sind deshalb gefordert, unter Einhaltung der geltenden Vorgaben entsprechende Lösungen für die Unterbringung der Tiere sicherzustellen», hält der Kanton Luzern fest.
Ziel der Bekämpfung sei es, eine weitere Ausbreitung der Seuche auf andere Betriebe zu verhindern. Die gesetzlichen Vorgaben sehen verschiedene Bekämpfungsmassnahmen vor. «Welche erforderlich sind, wird auf Grundlage der Ergebnisse der laufenden Abklärungen festgelegt», heisst es weiter. Die Enzootische Pneumonie ist eine zu bekämpfende Tierseuche und somit meldepflichtig. Tierhaltende müssen einen Verdacht sofort der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden.
Appell an Schweinehalter
Um die Krankheit einzudämmen, appelliert der Veterinärdienst auch an die Schweinehalter. «Sie können dazu beitragen, eine weitere Ausbreitung der EP zu verhindern, indem sie die Biosicherheitsmassnahmen wie Personenschleusen, Kleiderwechsel und Hände- und Stiefeldesinfektion konsequent umsetzen, den Tierverkehr korrekt erfassen und die amtlichen Anordnungen strikt befolgen», hält der Kanton Luzern fest.
Das BLV erinnert Schweinehaltende an ihre Pflichten gemäss der Tierseuchenverordnung: Jeder Zugang von Schweinen muss innert drei Arbeitstagen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Der Zugang zur TVD erfolgt über Agate. Zusätzlich müssen sämtliche Zu- und Abgänge spätestens nach drei Tagen in der betrieblichen Bestandeskontrolle erfasst sein.
Wer Schweine in eine andere Tierhaltung verstellt, muss ein vollständig und korrekt ausgefülltes Begleitdokument ausstellen. Die von den kantonalen Veterinärbehörden angeordneten Einschränkungen des Tierverkehrs sind einzuhalten.
Husten und Fieber – Impfung verboten
Die EP ist eine ansteckende bakterielle Lungenerkrankung der Schweine. Sie betrifft vor allem Mast- und Absetzferkel und kann Husten und Fieber verursachen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich.
Die Enzootische Pneumonie ist eine langwierige Erkrankung, die sich fast im ganzen Bestand ausbreitet. Die betroffenen Tiere zeigen einen trockenen, chronischen Husten, schreibt das BLV auf seiner Website. Die Sterblichkeit ist gering. Bei guter Haltung und Pflege verläuft die Erkrankung meist harmlos.
Der Erreger wird durch direkten Kontakt zwischen Tieren, aber auch über die Luft (Tröpfcheninfektion) übertragen. Besonders durch den Tierverkehr kommt es zur Einschleppung in neue Bestände. Bei nasskaltem Wetter kann sich der Erreger auch über mehrere Kilometer durch die Luft verbreiten. Krankheitsausbrüche treten gehäuft in den Wintermonaten von November bis März auf.
Die Impfung gegen die Enzootische Pneumonie ist in der Schweiz verboten. Die Krankheit kommt weltweit vor.