Milch bald legal?

Derzeit bewegen sich Milchbauern, die Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht verkaufen in einer rechtlichen Grauzone. Das will der Bundesrat ändern.

Derzeit bewegen sich Milchbauern, die Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht verkaufen in einer rechtlichen Grauzone. Das will der Bundesrat ändern.

Der Bundesrat beantragt eine Motion von SP-Nationalrätin Martina Munz zur Annahme. Diese verlangt, dass der Bundesrat rechtliche Rahmenbedingungen schafft, damit Kuhmilch aus muttergebundener Kälberaufzucht legal vermarktet werden kann.

Die heutige Gesetzgebung im Lebensmittelbereich sieht nicht vor, dass das Kalb an der Kuh säuft, wenn gleichzeitig die Milch als Lebensmittel in den Verkehr gebracht wird. Gemäss Art. 32 der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH), ist Milch das ganze Gemelk eines oder mehrerer Tiere, welches regelmässig gemolken wird. Der Begriff "ganzes Gemelk" schliesst das Saugen durch das Kalb aus.

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