Mutterkühe gelten neu 1,0 statt 0,8 GVE. Der Bundesrat passt deshalb ab 2015 den Normalbesatz von Sömmerungsbetrieben an.
Aber nur dann, wenn die durchschnittliche Bestossung in den Referenzjahren 2011 und 2012, gerechnet mit einem GVE-Faktor von 1,0 für Mutterkühe, über 100 Prozent des bisherigen Normalbesatzes liegt. Der neue Normalbesatz entspricht dann dem bisherigen Normalbesatz, multipliziert mit der durchschnittlichen Bestossung in den Referenzjahren, jedoch gerechnet mit einem GVE-Faktor von 1,0, geteilt durch die Bestossung in den Referenzjahren, gerechnet mit einem GVE-Faktor 0,8.
Für Betriebe, die in den Referenzjahren mit bis zu 100 Prozent des Normalbesatzes bestossen waren (gerechnet mit einem GVE-Faktor 0,8), entspricht der neue Normalbesatz dem alten Wert, einfach gerechnet mit einem GVE-Faktor von 1,0.