Tierisches Fett darf wieder verfüttert werden

Die Verfütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer ist künftig in Deutschland wieder zulässig.

AgE |

Die Verfütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer ist künftig in Deutschland wieder zulässig.

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken und Ablehnung der Grünen das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen. Damit wird die mit der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopatie (BSE) eingeführte Verbotsregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gestrichen.

Daneben regelt das Gesetz ein Verbot der Schlachtung von hochträchtigen Tieren. Diese dürfen künftig im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden. Ausgenommen von der Regelung sind Schafe und Ziegen. Weiter zulässig sind zudem Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind. Schließlich wird mit dem Gesetz die Pelztierhaltung in Deutschland faktisch verboten. Bestehende Betriebe erhalten nur noch eine vorläufige Erlaubnis.

Diese erlischt, wenn nicht nach fünf Jahren ein Neuantrag gestellt wird. Nach Auffassung der Bundesregierung ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Pelztierhaltung, die den tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen entspricht, nicht möglich. Damit bedeutet die Regelung de facto das Ende der Pelztierhaltung in fünf Jahren.

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