Weideschlachtung: Wenig Interesse im Thurgau

Im Kanton Thurgau zeigen nur wenige Landwirte Interesse an der Weideschlachtung. Erlaubt ist eine solche Schlachtung derzeit nur unter bestimmten Auflagen in Zürich.

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Im Kanton Thurgau zeigen nur wenige Landwirte Interesse an der Weideschlachtung. Erlaubt ist eine solche Schlachtung derzeit nur unter bestimmten Auflagen in Zürich.

In vertrauter Umgebung steht das Rind, wenn es auf der Weide geschlachtet wird. Der stressvolle Transport zum Schlachthaus fällt weg. Qualitativ hochwertiges Fleisch könne daher beim Weideschlachten produziert werden, schreibt die Thurgauer Zeitung in einem Artikel.

Jedoch sei es für einen Landwirt nicht einfach alle notwendigen Auflagen zu erfüllen, zitiert die Thurgauer Zeitung den Regierungsrat zu einer Antwort auf einen Vorstoss. Der Bauer müsse ein Jagdpatent, einen separaten Tötungsplatz mit einer Jagdkanzel und einer Verrichtung zum Kugelfang besitzen. Auch müsse ein Amtstierarzt vor Ort sein und der Schlachtprozess des Rindes innerhalb von 45 Minuten in einem Schlachtlokal geschehen.

Allfällige Gesuche im Thurgau würde das Thurgauer Veterinäramt situativ und nach Zürcher Vorbild beurteilen. Bisher wurde aber noch nie ein Gesuch eingereicht. Im Kanton Zürich wurde bisher eine zeitlich beschränkte Bewilligung erteilt. Laut Thurgauer Zeitung sieht die Regierung Weideschlachten als eine kleine Nischenproduktion. Um eine breite Masse mit Qualitäts-Fleisch zu versorgen, eigne sich diese Schlachtweise nicht.

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