
Es gibt keine Hinweise auf eine Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest in die Schweiz.
zvg
Zu insgesamt 70 meldepflichtigen Tierseuchen und Zoonosen wurden im Jahr 2025 Untersuchungen im Rahmen der amtlichen Tierseuchendiagnostik erfasst. Die meisten gemeldeten Tierseuchenausbrüche betrafen bereits in der Schweiz auftretende Tierseuchen, insbesondere die Blauzungenkrankheit und die Moderhinke, teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einem Communiqué mit.
LSD frei
Auch die im vergangenen Jahr in Frankreich und Italien nachgewiesene Lumpy-Skin-Krankheit (LSD) wurde überwacht: 456 Proben wurden untersucht; alle Befunde waren negativ. «Die Schweiz ist somit weiterhin frei von LSD», so die Bundesbehörde.
2025 wurden auch nationale Früherkennungsprogramme zur Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen, zum Kleinen Beutenkäfer und zur Tuberkulose bei Rotwild durchgeführt. Alle drei Programme ergaben keine Hinweise auf eine Einschleppung dieser Tierseuchen in die Schweiz, so das BLV weiter.
Erfolg bei BVD
Die Überwachung und Früherkennung von Tierseuchen ist eine gemeinsame Aufgabe von Tierhaltenden, Tierärztinnen und Tierärzten, Laboratorien, Kantonen und Bund. «Nur wenn Daten und Informationen rasch erfasst, untersucht und weitergegeben werden, können Tierseuchen früh erkannt und wirksam bekämpft werden», hält das BLV fest. Die Überwachung dient zudem dazu, die Tierseuchenfreiheit der Schweiz zu dokumentieren. Dieser Nachweis ist eine wichtige Voraussetzung für den internationalen Handel mit Tieren und Tierprodukten.
Das BLV nennt als erfolgreiches Beispiel für eine wirksame und langfristige Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen die Bovinen Virus-Diarrhoe (BVD). Seit Beginn der BVD-Bekämpfung 2008 sei die Zahl der Seuchenmeldungen stark gesunken. «2025 wurden noch zwei Seuchenmeldungen registriert, gegenüber acht im Vorjahr», heisst es in der Mitteilung. Auch die Zahl der Tiere, die das BVD-Virus dauerhaft weiterverbreiten können, ging zwischen 2024 und 2025 deutlich von 100 auf 10 zurück.
Das BLV appelliert an Tierhalterinnen und Tierhalter, Auffälligkeiten rasch der Tierärztin oder dem Tierarzt zu melden. «Korrekte und zeitnahe Tierverkehrsmeldungen in der Tierverkehrsdatenbank TVD helfen den Behörden zudem, Tierbewegungen im Seuchenfall rasch nachzuvollziehen», so das Bundesamt weiter.