Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland deutlich reduziert werden. Der Bundestag hat letzte Woche eine entsprechende Novelle des Arzneimittelgesetzes beschlossen.
Kernstück der Gesetzesnovelle ist das Antibiotika-Minimierungskonzept: Es ermöglicht den Überwachungsbehörden, die Behandlungshäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage kann der Tierhalter zu erforderlichen Prüfungen und Massnahmen verpflichtet werden – auch im Zusammenwirken mit dem Tierarzt- und der Überwachungsbehörde.
Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika auf das wirklich therapeutische Mindestmass zu reduzieren, teilt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Die Behörden der Bundesländer werden mit mehr Kontrollbefugnissen ausgestattet, der Austausch wird intensiviert.