Durch unsachgemässen Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung entstehen Resistenzen, die auch für Menschen tödlich sein können. Per 1. April gelten daher für Bauern strengere Regeln.
Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, auf dieses Datum hin eine Änderung der Tierarzneimittelverordnung in Kraft zu setzen. In der Schweiz werden jährlich rund 50 Tonnen Antibiotika an Tiere verabreicht. Der grösste Teil wird dem Futter beigemischt.
Auch Tierärzte in Pflicht
Mit der Verordnungsänderung werden Tierärztinnen und Tierärzte in die Pflicht genommen. Sie dürfen beispielsweise keine Antibiotika für die vorbeugende Behandlung der Tiere auf Vorrat abgeben. Kritische Antibiotika, zu welchen es bei der Behandlung von Menschen keine Alternativen gibt, dürfen nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden.
Gefahr von Antibiotikaresistenzen
Die Beschlüsse des Bundesrats reihen sich in die Ende letzten Jahres verabschiedete Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR). Diese wurde ins Leben gerufen, weil Antibiotikaresistenzen inzwischen als Gefahr für die öffentliche Gesundheit gesehen werden. In der Schweiz sterben jedes Jahr mehrere hundert Personen an Infektionen, die nicht mehr geheilt werden können. In der EU wird die Zahl der Toten auf 25'000 pro Jahr geschätzt.
Der Bundesrat hat auch die Arzneimittel-Werbeverordnung angepasst. Pharmaunternehmen können künftig in der Werbung auf die Zulassung durch das Heilmittelinstitut Swissmedic hinweisen. Davon dürften Arzneimittel der Komplementär- und Phytomedizin profitieren.