Tierärzte müssen ab Januar 2019 alle Antibiotika für die Behandlung von Tiergruppen erfassen.
In der Veterinärmedizin tritt 2019 das neue Informationssystem Antibiotika (IS ABV) in Kraft. Ab dann wird laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Verbrauch von Antibiotika bei den verschiedenen Tierarten und den verschiedenen Produktionstypen (etwa Kälbermastbetrieb, Milchviehbetrieb), der einzelnen Tierhaltungen und der einzelnen Tierarztpraxen erfasst. Bis jetzt wurde nur erhoben, wie viel Antibiotika die Firmen an die Tierärzte verkaufen.
Dank dieser Daten können die Tierärzte und die Tierhalter zukünftig Rückschlüsse auf den Verbrauch von Antibiotika in der Praxis und der Nutztierhaltung ziehen. Bei Hinweisen auf einen übermässigen oder unsachgemässen Antibiotikaeinsatz können laut dem BLV gezielte Abklärungen zu möglichen Ursachen eingeleitet und Massnahmen ergriffen werden.
Dank der Daten kann zudem beurteilt werden, ob zusätzliche Massnahmen notwendig sind. Das Ziel ist, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu gewährleisten.
Die IS-ABV-Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Ab dann müssen Tierärzte ihre Verschreibungen für Antibiotika erfassen, wenn es sich um die Behandlung von Tiergruppen handelt. Werden die Antibiotika hingegen für einzelne Tiere oder auf Vorrat abgegeben, ist die Erfassung erst ab dem 1. Oktober 2019 obligatorisch.