Biobauer Urs Hans aus Turbenthal ZH konnte vor Bundesgericht einen Teilsieg erringen. Zu Recht hat er sich gewehrt zwei Kühe abzutun, welche unter Seuchenverdacht standen. • sasa
Ein am Montag veröffentlichter Entscheid des Bundesgerichts hiess die Beschwerde des ehemaligen grünen Kantonsrates, Urs Hans aus Turbenthal ZH gegen das Zürcher Veterinäramt und die Gesundheitsdirektion teilweise gut. Wie sich nun herausgestellt hat, weigerte sich Biobauer Hans zu Recht, zwei seiner Kühe abzutun.
Seine Kühe Dandy und Mali standen laut dem Zürcher Tages Anzeiger unter Verdacht, an Paratuberkulose, einer chronischen und unheilbaren Darmentzündung erkrankt zu sein. Diese verursacht unter anderem Abmagerung, Milchrückgang und unstillbaren Durchfall bei Wiederkäuern. Im Stall von Urs Hans erkrankte im Februar 2016 ein Rind an Paratuberkulose. Dieses musste in der Folge eingeschläfert werden. Daraufhin verhängte das Veterinäramt eine einfache Sperre ersten Grades, also eine Quarantänehaltung über den Biobauern. Danach folgte eine Bestandesuntersuchung auf Hans’ Hof.
Seuchenverdacht statt Seuchenfall
Aufgrund einer klinischen Untersuchung wurden eine Ziege und fünf Rinder als seuchenverdächtig eingestuft. Auch die nachfolgende molekularibiologische Laboruntersuchung der Kotproben fiel bei der Ziege und drei Rindern positiv aus, weiss der Zürcher Tagesanzeiger weiter. Verseuchte Tiere müssen samt ihrem Nachwuchs getötet und entsorgt werden. Urs Hans legte dagegen Beschwerde ein. Diese wurde aber von der Gesundheitsdirektion und vom Verwaltungsgericht abgewiesen.
Um einen Seuchenfall als solchen zu deklarieren, muss das betroffene Tier klinische Anzeichen aufweisen. Es muss krank sein oder krank aussehen und der Erreger muss nachgewiesen werden können, erklärt das Bundesgericht. Trifft nur eine dieser Voraussetzungen zu, handelt es sich um einen Verdachtsfall. Biobauer Hans ist davon überzeugt, seine beiden Kühe Dandy und Mali seien klinisch falsch beurteilt worden, weil sie zum Zeitpunkt der Untersuchung nur deshalb leicht abgemagert gewesen seien, weil sie frisch abgekalbt hätten.
Kühe leben immer noch
Und tatsächlich waren die Krankheitsanzeichen der beiden Kühe nicht eindeutig genug. Die zwei waren also Verdachts-, aber nicht Seuchenfälle. Die beiden Tiere und deren Nachwuchs waren damit gerettet und Urs Hans erleichtert. Dandy und Mali leben immer noch.
Die Sperre über den Hof hat das Bundesgericht bis heute nicht aufgehoben. Weil es im Frühling 2017 in Hans’ Stall erneut zu einem Seuchenfall gekommen sei, sei diese mit guten Gründen noch gültig. Ein Rind fiel wegen Durchfall und Abmagerung auf. Das Veterinäramt bestätigte nach einer Untersuchung die Diagnose Paratuberkulose. Urs Hans habe das Rind töten und entsorgen lassen.
Im Dezember 2013 wurde Urs Hans nicht nur wegen Impfverweigerung, sondern auch wegen fahrlässiger Tierquälerei für schuldig befunden. Der Biobauer hatte ein krankes Rind nur homöopathisch behandelt und keinen Tierarzt herbeigerufen, obwohl sich der Zustand des Tieres verschlechterte.